Umsatzsteuergesetz

Advent, Advent – Kein 2b-Lichtlein brennt

Autor/en
  • Götz Kümmerle

Wieder einmal prokrastiniert die öffentliche Hand die eigene Steuerpflichtigkeit und wird dafür politisch belohnt: Die Umsetzung von § 2b Umsatzsteuergesetz wird um satte zwei Jahre verschoben – auf den 1.1.2025. Schon wieder: Denn bereits 2020 ist die Scharfstellung um zwei Jahre verschoben worden. Dass zudem zwei FDP-Ministerien den Vorstoß vorantreiben, verwundert doch sehr. 

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Kennen Sie den Witz von den beiden Steuerberatern im Altersheim? Fragt der eine, wie es denn so mit dem Sex beim anderen aussehe. Und der andere antwortet: „Sex ist immer noch schön, aber Weihnachten kommt öfter“.

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