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JUVE Steuermarkt: Frau Dammholz, im vergangenen Jahr hat der Zoll über 200 Millionen Euro Zollabgaben von Unternehmen nachgefordert – fast eine Verdoppelung im Vergleich zu 2018. Ist der Zoll strenger oder sind die Unternehmen nachlässiger geworden?
Francine Dammholz: Auch die Zollverwaltung digitalisiert sich zunehmend. Dank des Einsatzes von Analysetools im Vorfeld der Prüfung ist die Prüfungsintensität erheblich gestiegen. Das Hauptproblem liegt aber woanders. Viele Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sehen die Zollabwicklung nur als Beiwerk und gehen davon aus, dass Speditionen bei fehlerhaften Verzollungen auch zur Haftung gezogen werden. Ein Irrglaube, der häufig erst im Rahmen der nachträglichen Zollprüfung realisiert wird. Es ist wichtig, dass internes Zollwissen im Unternehmen vorhanden ist. Vor allem, um die Aufsichtspflichten der Geschäftsführung nachweisbar darzulegen. Sollte kein internes Zollwissen vorhanden sein und es zu Beanstandungen kommen, wird immer häufiger ein Verfahren nach §378 AO eingeleitet. Viele Mandanten finden deshalb den Weg zu uns, nachdem die Zollprüfung erfolgt ist und sich Mängel im Zollprozess offenbart haben. Nur häufig gibt es in den Unternehmen bis zu diesem Zeitpunkt keinen festgelegten Zollprozess. Wie im Bereich Steuern gilt jedoch: Vorsicht ist besser als Nachsicht.