Jobsharing

Unpopulär in Steuerberatungsgesellschaften

Wer als Arbeitgeber im Kampf um Talente bestehen will, muss sich flexibel zeigen. Während Teilzeitarbeit und Homeoffice-Regelungen längst zum Standard gehören, tun sich deutsche Steuerberatungsgesellschaften schwer: Jobsharing ist hier eine absolute Ausnahme – das ergaben aktuelle JUVE Steuermarkt-Recherchen.

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 Unpopuläres Tandem

„Jobsharing wird in den anderen Gesellschaften unseres globalen PwC-Netzwerks stärker umgesetzt als in Deutschland“, sagt Klaus Schmidt, Leiter des Geschäftsbereichs Tax & Legal bei PricewaterhouseCoopers.

Das bestätigen auch Experten: Sie schätzen, dass in Deutschland lediglich 15 bis 20 Prozent der Unternehmen Jobsharing nutzen – und das über alle Branchen hinweg. Insoweit verwundert es kaum, dass sich auch Steuerberatungsgesellschaften schwer damit tun, selbst die ganz großen Beratungsgesellschaften.

Allerdings kann Jobsharing eine fortwährende Herausforderung der Steuerberatungsgesellschaften lösen. Viele können offene Stellen – und insbesondere Führungspositionen – nicht mehr adäquat besetzen. Laut der Stax-Umfrage 2018 der Bundessteuerberaterkammer blieben mehr als ein Viertel der offenen Stellen bei Sozietäten und Steuerberatungsgesellschaften unbesetzt.

Während sich Kanzleien in Sachen Arbeitsmodelle durchaus flexibel zeigen, gibt es eine große Hürde: Viele Mandanten wünschen sich einen Ansprechpartner – und zeigen so Modellen wie Jobsharing die Grenzen auf. Kein Wunder also, dass die meisten Arbeitgeber Führungspositionen am liebsten mit Vollzeitbeschäftigten besetzen, damit Mandanten zu Bürozeiten ständig auf ihren Ansprechpartner zurückgreifen können. „Unsere Arbeit ist ein People’s Business“, sagt stellvertretend für viele Frank Biermann, der bei BDO den Bereich Tax & Legal leitet. „Wenn wir einen Job unter mehreren Leuten aufteilen würden, wechselt ständig der Ansprechpartner für die Mandanten – und das wollen weder wir noch unsere Kunden“, glaubt Biermann.

Doch auch Biermann weiß, dass immer mehr Mitarbeiter flexible Arbeitszeiten wünschen. „Wir haben eine Frauenquote von mehr als 60 Prozent“, sagt er. „Viele von ihnen sind Mütter und arbeiten in Teilzeit, aber auch Väter nutzen immer stärker diese Möglichkeit.“ Insgesamt hat jeder fünfte BDO-Mitarbeiter im Bereich Tax & Legal auf eigenen Wunsch hin keinen Vollzeitvertrag mehr, darunter auch zahlreiche ältere Kollegen.

Das Konzept Jobsharing ist in der Steuerberatung so ungewohnt, dass viele Angestellte dieses Arbeitsmodell gar nicht kennen, sagt Eugen Müller, Partner der Steuerberatungsgesellschaft Müller Blum aus Fürth. Er wäre durchaus offen für geteilte Positionen, hat seine Einstellung bisher aber noch nicht offensiv kommuniziert. „Die meisten Mitarbeiter fragen es von sich aus schlichtweg nicht nach“, beobachtet Müller. 

Den kompletten Artikel lesen Sie im aktuellen JUVE Steuermarkt.

 

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