Bundeskanzleramt muss zu vertraulichen Äußerungen von Scholz Auskunft geben
Das Bundeskanzleramt muss Auskünfte über vertrauliche Äußerungen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als Bundesfinanzminister in der Cum-Ex-Affäre geben. Das teilte das Verwaltungsgericht Berlin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Die Entscheidung traf das Gericht in einem Eilverfahren zwischen dem Tagesspiegel und dem Regierungsamt (Az. VG 27 L 36/22).
Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin soll die Regierung Informationen zu einem Hintergrundgespräch von Olaf Scholz und mehreren Journalisten herausgeben.
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Rechtskräftig ist die Entscheidung jedoch noch nicht. Das Kanzleramt legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein, eine Stellungnahme lag zunächst nicht vor.
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