Verfahren

  Juve Plus Schlecker-Prozess

Im sogenannten Schlecker-Verfahren hat das Stuttgarter Landgericht nun auch das Strafverfahren gegen Christa Schlecker eingestellt. Die Ehefrau von Drogeriekettengründer Anton Schlecker zahlt im Gegenzug eine Geldauflage von 60.000 Euro. Vergangene Woche waren bereits zwei mitangeklagte Wirtschaftsprüfer aus dem Prozess ausgeschieden, nachdem das Verfahren gegen sie eingestellt worden war.

  Juve Plus Schlecker-Prozess

Im Strafprozess um die Pleite der ehemaligen Drogeriemarktkette Schlecker sind die beiden mitangeklagten Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young aus dem Schneider. Das Verfahren gegen sie wurde gegen Geldauflagen eingestellt. Ihnen war vorgeworfen worden, sie hätten wider besseren Wissens falsche Bilanzen von Schlecker abgesegnet.

  Juve Plus Millionenschwerer Schadenersatz

Drogerieunternehmer Erwin Müller soll 45 Millionen Euro Schadensersatz von der Schweizer Privatbank Sarasin bekommen. Das hat heute das Ulmer Landgericht entschieden. Es ging darum, ob die Bank den Ulmer Unternehmer bei sogenannten Cum-Ex-Deals falsch beraten hatte.

  Juve Plus Cum-Ex-Ermittlungen

Mehrere Insider aus der Cum-Ex-Szene liefern derzeit verschiedenen deutschen Staatsanwaltschaften wichtige Erkenntnisse über Ablauf und Struktur von Cum-Ex-Aktientransaktionen. Dies wurde in der vergangenen Woche publik. Nach JUVE-Informationen ist dafür auch eine geänderte Verteidigungsstrategie eines Beraters verantwortlich, der nun auf die erfahrenen Strafverteidiger Prof. Dr. Alfred Dierlamm aus Wiesbaden und Prof. Dr. Tido Park aus Dortmund vertraut.

  Juve Plus Goldfinger-Modell

Die Finanzverwaltung hat vor dem BFH eine Niederlage erlitten, die mehr als symbolischen Charakter hat: Auch offensichtliche Steuergestaltungen können nach zwei ähnlich gelagerten Entscheidungen rechtens sein. So akzeptierte das höchste deutsche Finanzgericht zwei sogenannte "Goldfinger"-Modelle, bei denen Edelmetalle steuermindernd gehandelt wurden.

  Juve Plus Gute Karten

Am 22. Mai will das Landgericht Ulm über die 45 Millionen Euro schwere Schadenersatzklage des Drogerieunternehmers Erwin Müller gegen die Schweizer Bank J. Safra Sarasin entscheiden, von der er sich bei einer Investition in sogenannte Cum-Ex-Geschäfte falsch beraten fühlt. Dies gab die Vorsitzende Richterin Julia Böllert gestern zum Prozessauftakt bekannt.

  Juve Plus Prozessauftakt

Heute beginnt vor dem Landgericht Ulm einer der in der Finanzbranche spektakulärsten Zivilprozesse des Jahres: Der jahrelange erbitterte Schlagabtausch um sogenannte Cum-Ex-Deals zwischen dem Drogerieunternehmer Erwin Müller und der Schweizer Privatbank Sarasin erreicht damit einen neuen Höhepunkt.

  Juve Plus Mammutstreit um Arag-Erbe

Nach 34 Jahren ging gestern vor dem Landgericht Düsseldorf der Erbstreit zwischen dem Chef des Düsseldorfer Versicherungskonzerns Arag, Paul-Otto Faßbender, und seiner Schwester zu Ende. Demnach soll der Bruder seiner Schwester rund 3,5 Millionen Euro aus dem Erbe zahlen. Damit beendeten die Düsseldorfer Richter den am längsten währenden Prozess in der Geschichte des Gerichts – zumindest in der ersten Instanz. Denn, wie der Anwalt der Schwester bestätigte, ist die Berufung bereits eingelegt.

  Juve Plus Keine höhere Gewerbesteuer

Abgaben für gefördertes Grundwasser sowie für das Recht, Wasserleitungen zu verlegen, sind keine Aufwendungen für eine zeitlich befristete Überlassung von Rechten. Dies entschied jetzt das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg und gab einer Klage der Berliner Wasserbetriebe statt. Der Wasserversorger hatte sich dagegen gewehrt, dass die Finanzverwaltung diese Abgaben gewerbesteuerlich hinzurechnete.

  Juve Plus Hinzurechnungsbesteuerung

Widerspricht die steuerliche Hinzurechnung von Unternehmensbeteiligungen im Ausland dem EU-Recht? Diese Frage hat der Bundesfinanzhof (BFH) jüngst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt, wie nun bekannt wurde (Beschluss vom 12.10.2016 I R 80/14).

  Juve Plus Sanierungsgewinne steuerpflichtig

Buchgewinne, die dadurch entstehen, dass Gläubiger einem kriselnden Unternehmen Schulden erlassen haben, müssen grundsätzlich versteuert werden. Das entschied der Bundesfinanzhof. Die obersten deutschen Steuerrichter beendeten mit dem nun veröffentlichten Beschluss die Verwaltungspraxis, solche "Sanierungsgewinne" per so genanntem Sanierungserlass für steuerfrei zu erklären. Dafür gebe es keine gesetzliche Grundlage, so der Große Senat.

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