Juve Plus Unter der Lupe

„Wir wissen noch nicht, ob wir Verfassungsbeschwerde einreichen“

Mit großem medialem Echo hatte der Bundesfinanzhof (BFH) Anfang dieser Woche das Urteil zur ‚Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags‘ bekanntgegeben – und die Klage zurückgewiesen. JUVE Steuermarkt hat mit Nils Kröber, Steuerpartner der Kanzlei Seitz sowie Prozessvertreter der Kläger, über das umstrittene Urteil und die Folgen gesprochen. 

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Das Urteil – und worum es geht: Ein Ehepaar hatte mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) gegen die Zusatzabgabe geklagt und argumentiert, dass die Grundlage dafür nach dem Ende des Solidarpakts II entfallen sei. Darüber hinaus verstoße die Beschränkung der Sonderabgabe auf einen Teil der Steuerpflichtigen gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz (Az. IX R 15/20). 

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