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Das Urteil – und worum es geht: Ein Ehepaar hatte mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) gegen die Zusatzabgabe geklagt und argumentiert, dass die Grundlage dafür nach dem Ende des Solidarpakts II entfallen sei. Darüber hinaus verstoße die Beschränkung der Sonderabgabe auf einen Teil der Steuerpflichtigen gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz (Az. IX R 15/20).