Der Städtetag Nordrhein-Westfalen hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, das am am 24. September 2024 vorgelegt wurde. Das Gutachten zeigt auf, dass eine unterschiedliche Besteuerung von Wohn- und Nichtwohnimmobilien verfassungsrechtliche Probleme mit sich bringen könnte. Besonders im Fokus steht der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes, der durch eine solche Differenzierung verletzt werden könnte.
Problematische Belastung von Gewerbeimmobilien
Laut den Verfassern des Gutachtens, den Steuerrechtlern Prof. Dr. Lars Hummel (Universität Hamburg) und Prof. Dr. Steffen Lampert (Universität Osnabrück), führt die pauschale Begünstigung von Wohnimmobilien zu einer unverhältnismäßigen Mehrbelastung von Gewerbeimmobilien. Die Ungleichbehandlung berge das Risiko, dass Eigentümer von Nichtwohngrundstücken stärker zur Kasse gebeten werden, um Entlastungen im Wohnbereich auszugleichen. Dies könnte rechtlich besonders heikel werden. „Eine differenzierte Hebesatzregelung könnte erhebliche Konflikte auslösen und die Anforderungen an eine verfassungsrechtliche Begründung deutlich erhöhen“, warnen die Experten.
Stattdessen empfehlen Hummel und Lampert eine einheitliche Hebesatzlösung. Diese sei einfacher zu rechtfertigen und reduziere das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen erheblich.
Herausforderung durch Grundsteuerreform
Die Grundsteuerreform, die 2025 greift, gibt den Kommunen die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohnimmobilien anzuwenden. Diese Option soll regionalen Unterschieden Rechnung tragen und für eine gerechtere Verteilung der Steuerlast sorgen. Allerdings weist das Gutachten darauf hin, dass Kommunen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie keine ausreichende Begründung für die Differenzierung vorlegen.
Vor allem Städte mit einem hohen Anteil an Gewerbeimmobilien könnten durch die Reform vor Schwierigkeiten stehen. Der Städtetag NRW fordert daher von der Landesregierung klare rechtliche Leitlinien, um den Kommunen zu helfen, rechtliche Grauzonen zu vermeiden.