Grundsteuerreform

Gutachten warnt NRW-Städte vor rechtlichen Risiken bei Grundsteuer

Nordrhein-westfälische Städte stehen vor möglichen Schwierigkeiten, wenn sie differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festsetzen. Ein aktuelles Gutachten warnt davor, dass dies gegen das Grundgesetz verstoßen könnte. Empfohlen wird stattdessen eine einheitliche Hebesatzstrategie.

Teilen Sie unseren Beitrag

Der Städtetag Nordrhein-Westfalen hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, das am am 24. September 2024 vorgelegt wurde. Das Gutachten zeigt auf, dass eine unterschiedliche Besteuerung von Wohn- und Nichtwohnimmobilien verfassungsrechtliche Probleme mit sich bringen könnte. Besonders im Fokus steht der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes, der durch eine solche Differenzierung verletzt werden könnte.

Problematische Belastung von Gewerbeimmobilien

Lars Hummel

Laut den Verfassern des Gutachtens, den Steuerrechtlern Prof. Dr. Lars Hummel (Universität Hamburg) und Prof. Dr. Steffen Lampert (Universität Osnabrück), führt die pauschale Begünstigung von Wohnimmobilien zu einer unverhältnismäßigen Mehrbelastung von Gewerbeimmobilien. Die Ungleichbehandlung berge das Risiko, dass Eigentümer von Nichtwohngrundstücken stärker zur Kasse gebeten werden, um Entlastungen im Wohnbereich auszugleichen. Dies könnte rechtlich besonders heikel werden. „Eine differenzierte Hebesatzregelung könnte erhebliche Konflikte auslösen und die Anforderungen an eine verfassungsrechtliche Begründung deutlich erhöhen“, warnen die Experten.

Stattdessen empfehlen Hummel und Lampert eine einheitliche Hebesatzlösung. Diese sei einfacher zu rechtfertigen und reduziere das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen erheblich.

Herausforderung durch Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform, die 2025 greift, gibt den Kommunen die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohnimmobilien anzuwenden. Diese Option soll regionalen Unterschieden Rechnung tragen und für eine gerechtere Verteilung der Steuerlast sorgen. Allerdings weist das Gutachten darauf hin, dass Kommunen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie keine ausreichende Begründung für die Differenzierung vorlegen.

Vor allem Städte mit einem hohen Anteil an Gewerbeimmobilien könnten durch die Reform vor Schwierigkeiten stehen. Der Städtetag NRW fordert daher von der Landesregierung klare rechtliche Leitlinien, um den Kommunen zu helfen, rechtliche Grauzonen zu vermeiden.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema