Kurz notiert

Was tut sich in der Steuerwelt? Lesen Sie weitere aktuelle Nachrichten kurz und knapp im übersichtlichen Branchen-Ticker!

Februar 2025

Ganteführer Family Office mit neuer Führung

Das Ganteführer Family Office verstärkt sich zum Frühjahr mit zwei erfahrenen Experten: Patrick Heidemanns (41, Foto) übernimmt zum April die Leitung des Family Office. Bereits zum März stößt Martin Vennedey (39) als Senior Family Officer zum Team. Der 41-Jährige war zuvor bei Finvia und bringt langjährige Erfahrung in der Vermögensbetreuung mit. Beide arbeiteten bereits bei Warth & Klein Grant Thornton (heute: Grant Thornton) zusammen und waren zuletzt als Senior Family Officers bei Finvia. Gemeinsam sollen sie die strategische Weiterentwicklung des 2022 gegründeten Multi-Family Office vorantreiben.

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Wessing & Partner ernennt Salary-Partner

Die auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierte Kanzlei Wessing & Partner hat Rechtsanwalt Philipp Butler zum März zum Salary-Partner ernannt. Butler ist Experte im Steuerstrafrecht und in der Verteidigung von Wirtschaftsprüfern, insbesondere in APAS-Verfahren. Nach einer Zwischenstation in der steuerrechtlichen Beratung kehrte er 2022 zu Wessing & Partner zurück. Mit seiner Ernennung zählt die Düsseldorfer Kanzlei nun 11 Partner.

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BFH: Einziehung von Bestechungsgeldern mindert Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass strafrechtlich eingezogene Bestechungsgelder die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage mindern (Az. XI R 6/23, Urteil v. 25.09.2024). Die Richter sahen in der gleichzeitigen Besteuerung und strafrechtlichen Einziehung eine unzulässige Doppelbelastung, die gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Dass die eingezogenen Beträge in der Staatskasse verbleiben und nicht an den leistenden Unternehmer zurückgezahlt werden, spielt dabei keine Rolle.

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Grunderwerbsteuer: Aufkommen steigt wieder leicht an

Nach dem Rekordjahr 2021 mit 18,334 Mrd. Euro und anschließendem Rückgang ist das Grunderwerbsteueraufkommen 2024 wieder leicht gestiegen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (Ds. 20/14904) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (Ds. 20/14645), erhöhte sich das Aufkommen von 12,203 Mrd. Euro in 2023 auf 12,749 Mrd. Euro in 2024. Eine Überwälzung der Steuer auf Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ist nicht möglich.

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Fiskus erlässt Großerben 2,1 Mrd. Euro Steuern

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (Ds. 20/14895) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (Ds. 20/14576) Details zur Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG offengelegt. Demnach wurden 2023 in 26 Fällen mit einem Gesamtwert von 6,3 Mrd. Euro Steuern in Höhe von 2,1 Mrd. Euro erlassen. Die Regelung greift nur bei Vermögensübertragungen (Schenkungen und Erbschaften) über 26 Mio. Euro, was die geringe Fallzahl bei gleichzeitig hohen Erlassbeträgen erklärt.

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Spitzensteuersatz: Regierung rechnet Erhöhungsszenarien durch

Eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 45 Prozent würde 2025 zusätzliche Steuereinnahmen von 14 Milliarden Euro generieren, so die Bundesregierung in ihrer Antwort (Ds. 20/14903) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (Ds. 20/14621). Die obersten zehn Prozent der Steuerpflichtigen mit Einkommen über 87.162 Euro tragen bereits 56,9 Prozent zum Einkommensteueraufkommen bei. Eine Anhebung der Reichensteuer auf 48 Prozent würde weitere drei Milliarden Euro einbringen.

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FG Niedersachsen: Verfahrenszahlen steigen wieder

Das Niedersächsische Finanzgericht meldet für 2024 erstmals seit Jahren einen leichten Anstieg der Verfahrenseingänge auf 3.186 (Vorjahr: 3.130). Die Zahl der Erledigungen lag mit 3.230 Verfahren weiterhin über den Neueingängen. Der Bestand unerledigter Verfahren sank zum Jahresende auf 2.142. Die durchschnittliche Verfahrensdauer blieb mit 10,9 Monaten nahezu konstant. Bei streitigen Entscheidungen durch Urteil oder Gerichtsbescheid beträgt sie 17,5 Monate.

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Bundesregierung legt Liste zu Steuergesetz-Evaluierungen vor

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (Ds. 20/13136) eine Übersicht zu gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierungen von Steuergesetzen vorgelegt (Ds. 20/14872). Neben den verpflichtenden Prüfungen werden auch freiwillige Evaluationen durchgeführt, insbesondere bei Subventionen. Das Finanzministerium prüft derzeit, ob die Transparenz erhöht werden kann. Eine Beschleunigung der Evaluierungsverfahren sei dadurch jedoch nicht zu erwarten.

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Indicet holt weiteren Berater

Zum Februar ist Mike Khunger als Berater bei Indicet gestartet. Der Rechtsanwalt mit Fokus Umsatzsteuerrecht war zuvor bei AWB in Münster tätig. Im Februar 2023 hatten sich der frühere AWB-Umsatzsteuerpartner Dr. Carsten Höink und der ehemalige Möhrle Happ Luther-Partner Carsten Timm unter dem Namen Indicet zusammengetan. Mit dem Neuzugang zählt das Team nun 11 Köpfe, darunter 2 Partner und 7 weitere Beratende.

Zur Gründung von Indicet lesen Sie auch unsere verlinkte Nachricht vom 09.02.2023.

RSM Ebner Stolz ernennt neue Partner

RSM Ebner Stolz hat zum Jahresbeginn 2025 fünf neue Partner aus den eigenen Reihen in den Bereichen internationales Steuerrecht und Transaktionsberatung ernannt: Kai Karcher (Stuttgart) berät international tätige mittelständische Unternehmensgruppen und Konzerne im Unternehmens- und Konzernsteuerrecht mit einem Schwerpunkt auf Umstrukturierungen und grenzüberschreitenden Transaktionen. Dr. Christina Kurzewitz (Hamburg) ist Fachberaterin für internationales Steuerrecht und spezialisiert auf die steuerliche Beratung internationaler Mittelständler, Gesellschaftermobilität und Unternehmensnachfolge. Claudia Rohe (Köln) unterstützt Familienunternehmen und Gesellschafter in steuerlichen Fragen und verfügt über besondere Expertise im Bereich Tax Compliance Management. Tobias Schupp (Stuttgart) ist auf M&A Tax, Transfer Pricing und internationale Transaktionsberatung für Private-Equity-Fonds und Unternehmensgruppen spezialisiert. Dr. Christian Steffens (Stuttgart) berät große mittelständische Unternehmensgruppen mit Schwerpunkten in der Konzernsteuer- und Umwandlungsbesteuerung sowie zur globalen Mindeststeuer (Pillar II).

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DStV fordert Schutz des Berufsrechts in der EU-Binnenmarktstrategie

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat bei der Europäischen Kommission 28 Forderungen zur EU-Binnenmarktstrategie eingereicht. Im Fokus steht der Schutz des Berufsrechts der Steuerberater in Deutschland. Der DStV warnt vor einer vorschnellen Öffnung des Steuerberatungsmarktes und fordert, dass die EU-Institutionen das Berufsrecht nicht als Hindernis brandmarken. Zudem sollen Steuerberater Mandanten aus anderen EU-Ländern betreuen können, und hochwertige Qualifikationen sollen besser gefördert werden.

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