Juve Plus Revision vor dem BGH

Starkoch Schuhbeck muss Haftstrafe antreten

Alfons Schuhbeck (74) war nach dem Urteilsspruch des Landgerichts München I (LG) vom 27. Oktober 2022 in Revision gegangen. Nun entschied der Bundesgerichtshof (BGH): Das Urteil ist „überwiegend rechtskräftig“ – der Starkoch muss seine Haftstrafe antreten (Az. 1 StR 53/23).

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Das Urteil des LG München I vom 27. Oktober 2022 ist in Schuldspruch und Strafausspruch rechtskräftig, der BGH hat die Revision in großen Teilen zurückgewiesen. Der prominente Koch und Gastronom Alfons Schuhbeck wird seine Haftstrafe antreten müssen - nur wann, ist noch fraglich.

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Der BGH hat die Revision in weiten Teilen als unbegründet verworfen. Lediglich die Frage nach der Vermögensabschöpfung müsse vor einer anderen Wirtschaftsstrafkammer des LG neu verhandelt werden. Die „Einziehung des Wertes aus Taterträgen hält mitsamt den zugehörigen Fragestellungen der sachlich-rechtlichen Nachprüfung nicht stand“, so der BGH in seinem Beschluss vom 13. Juni. Die Einziehung an sich sei gerechtfertigt, jedoch fehle es an einer detaillierten und vollständigen Berechnungsdarstellung.

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