Verfahren

  Juve Plus Cum-Ex

Das Schweizer Bundesgericht hat die Bank J. Safra Sarasin zu Schadensersatz für Cum-Ex-Falschberatung verurteilt. Sarasin muss der Vermögensverwaltungsfirma von Clemens Tönnies knapp 900.000 Euro zuzüglich Zinsen zahlen. Tönnies' Kapitalgesellschaft hatte rund eine Million Euro in den Luxemburger Cum-Ex-Fonds Sheridan eingezahlt, nur ein Bruchteil floss zurück.

Automatischer Informationsaustausch

Anfang Juli hat das Bundesfinanzministerium bekannt gegeben, welche weiteren Staaten sich am automatischen Informationsaustausch beteiligen. Mittlerweile umfasst die Liste 100 Länder, darunter auch erstmalig die Türkei. Im JUVE Steuermarkt-Interview spricht Rainer Biesgen, Partner der Düsseldorfer Strafrechtskanzlei Wessing & Partner, über die Folgen der Teilnahme der Türkei und darüber, wieso der automatische Informationsaustausch nicht nur positiv zu bewerten ist.

  Juve Plus Cum-Ex-Urteil

Die als Cum-Ex-Deals bekannte Mehrfacherstattung von Steuern ist nach Ansicht des Landgerichts Bonn als Straftat zu werten. Das hat das Bonner Landgericht am Mittwochabend im bundesweit ersten Strafprozess um die umstrittenen Geschäfte entschieden und die Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt.

  Juve Plus Cum-Ex-Prozess

Die Hamburger Privatbank M. M. Warburg will wegen ihrer Verwicklung in Cum-Ex-Steuerdeals alle erzielten Gewinne an die Staatskasse zurückzahlen. Man führe seit Längerem Gespräche mit den Finanzbehörden, damit „alle mit diesen Geschäften erzielten Gewinne unverzüglich an den Fiskus ausgekehrt werden“, sagte der Anwalt der Bank, Prof. Dr. Christian Jehke von Flick Gocke Schaumburg, am Mittwoch vor dem Bonner Landgericht.

  Juve Plus Richter im Cum-Ex-Prozess

Im Bonner Cum-Ex-Prozess hat die Kammer heute erstmals eine rechtliche Einordnung verkündet. Sie hält Cum-Ex-Geschäfte, wie sie die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vorwirft, für grundsätzlich strafbar. Nun müsse geprüft werden, wie die Beteiligung der beiden angeklagten Aktienhändler strafrechtlich ins Gewicht falle. Nur selten äußern sich Gerichte so ausführlich wie die Kammer in diesem Fall.

  Juve Plus Steuersoftware

Die Steuerberaterkammern müssen künftig allen Softwareanbietern für Steuerberatungskanzleien den technischen Zugriff auf die sogenannte Vollmachtsdatenbank ermöglichen. Das hat das Bundeskartellamt entschieden. Dem Verfahren waren Beschwerden der Softwareanbieter Wolters Kluwer und Simba vorausgegangen. Der Grund: Der Wettbewerber Datev hatte über eine Konzession der Kammern eine Exklusivlizenz zum technischen Betrieb der VDB.

  Juve Plus Erstattung der Kapitalertragsteuer

Pensionsfonds aus Nicht-EU-Ländern dürfen ertragsteuerlich nicht schlechter gestellt werden als EU-Fonds. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in dieser Woche entschieden und damit ein Grundsatzurteil zur Kapitalverkehrsfreiheit gefällt (Az. C-641/17) – mit weitreichenden Folgen für den deutschen Staatshaushalt.

  Juve Plus Klage wegen Cum-Ex

Im Frühjahr 2018 triumphierte die Helaba noch über die Société Générale. 22,8 Millionen Euro Schadensersatz sollte die Bank wegen sogenannter Cum-Ex-Geschäfte zahlen. Doch das könnte sich nun ändern. In der zweiten Instanz weckte der Richter in einer mündlichen Verhandlung Zweifel am Urteil des Landgerichts.

Best of JUVE Steuermarkt

Viele halten ihn für den Mastermind hinter den Cum-Ex-Deals, die mittlerweile als einer der größten Steuerskandale der deutschen Geschichte gelten. Im Interview mit JUVE Steuermarkt antwortet Hanno Berger auf seine Kritiker – und nimmt Stellung zum jüngsten Urteil des Finanzgerichts Köln in Sachen Cum-Ex.

  Juve Plus BFH-Urteil

Unternehmen dürfen Bußgelder des Bundeskartellamts nicht steuerlich absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die obersten Finanzrichter sind in ihrem Urteil somit der Entscheidung des Vorinstanz, dem Finanzgericht Köln, gefolgt. Geklagt hatte der Tapetenhersteller A.S. Création, gegen den das Bundeskartellamt Anfang 2014 Geldbußen verhängt hatte.

  Juve Plus Auftakt im Strafprozess

Vor dem Landgericht Bonn ist gestern der Prozess gegen zwei ehemalige Aktienhändler der Hypovereinsbank (HVB) gestartet. Martin S. und Nickolas D. sollen über Jahre hinweg geholfen haben, sogenannte Cum-Ex-Geschäfte abzuwickeln, die letztlich zu Lasten des Staates gingen, weil die Gewinne aus einer mehrfachen Steuererstattung kamen. Bei der Anklageverlesung wird klar: Hier kommen zwar die ersten Beteiligten der Cum-Ex-Deals vor Gericht. Doch die wahren Drahtzieher sind andere.