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Sie sollte „verfassungsfest, einfach und sozial gerecht“ sein. So steht es im Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 19. Juli 2019 zur Grundsteuer. Anlass zu dieser Aussage gab das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit einem Urteil vom 10. April 2018: Das bis dato geltende Grundsteuerrecht sei nicht mehr mit Artikel 3 (1) des Grundgesetzes vereinbar. Das bedeutet, dass die bis dato erhobene Grundsteuer den in der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatz missachtet hat.