Cum-Ex

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Die Commerzbank hat keinen Anspruch auf Erstattung von Kapitalertragsteuern in Höhe von rund 75 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften aus dem Jahr 2008. Dies entschied jetzt das Hessische Finanzgericht in Kassel und wies die Klage der Bank gegen das Finanzamt Frankfurt-Höchst ab.

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Die Kanzleiräume von Freshfields Bruckhaus Deringer dürfen nicht durchsucht werden. Ein entsprechender Antrag des Cum-Ex-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags scheiterte. Der Bundesgerichtshof lehnte die Maßnahme mit einem heute veröffentlichten Beschluss ab. Mit der Durchsuchung wollte der Ausschuss Zugriff auf Unterlagen bekommen, um mehr Licht in die bis 2012 betriebenen milliardenschweren Cum-Ex-Geschäfte zu bekommen.