Cum-Ex

Razzia wegen Cum-Ex

Die Commerzbank wird in diesen Tagen massiv von früheren Aktiengeschäften eingeholt: Steuerfahnder und Staatsanwälte haben exklusiven JUVE-Informationen zufolge am Dienstag die Zentrale der Commerzbank sowie drei Privatwohnungen in Frankfurt und Hanau durchsucht. Der Vorwurf: Schwere Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Aktientransaktionen in den Jahren 2006 bis 2010 mit einem Investitionsvolumen von mehreren Milliarden Euro. Der dadurch mutmaßlich entstandene Steuerschaden soll sich auf rund 40 Millionen Euro belaufen.

Cum-Ex

Die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt hat Kanzleiräume von Freshfields Bruckhaus Deringer in Frankfurt durchsucht. Das hat die Kanzlei JUVE gegenüber bestätigt. Zuerst hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet. Wie jetzt bekannt wurde, hat die Razzia bereits in der vergangenen Woche stattgefunden. Dem Bericht zufolge geht es um ein Gutachten von Freshfields zu Cum-Ex-Geschäften.

  Juve Plus Cum-Ex

Der erste Strafprozess rund um frühere Cum-Ex-Aktientransaktionen rückt näher. Die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt hat laut Medienberichten Anklage gegen mehrere Beschuldigte erhoben, darunter den Steueranwalt Dr. Hanno Berger und mehrere Bankmanager. Der Vorwurf lautet auf Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall. Zuerst hatte darüber die ‚Süddeutsche Zeitung’ berichtet. Die Staatsanwaltschaft wollte den Bericht auf JUVE- Nachfrage weder bestätigen noch dementieren.

  Juve Plus Millionenschwerer Schadenersatz

Drogerieunternehmer Erwin Müller soll 45 Millionen Euro Schadensersatz von der Schweizer Privatbank Sarasin bekommen. Das hat heute das Ulmer Landgericht entschieden. Es ging darum, ob die Bank den Ulmer Unternehmer bei sogenannten Cum-Ex-Deals falsch beraten hatte.

  Juve Plus Cum-Ex-Ermittlungen

Mehrere Insider aus der Cum-Ex-Szene liefern derzeit verschiedenen deutschen Staatsanwaltschaften wichtige Erkenntnisse über Ablauf und Struktur von Cum-Ex-Aktientransaktionen. Dies wurde in der vergangenen Woche publik. Nach JUVE-Informationen ist dafür auch eine geänderte Verteidigungsstrategie eines Beraters verantwortlich, der nun auf die erfahrenen Strafverteidiger Prof. Dr. Alfred Dierlamm aus Wiesbaden und Prof. Dr. Tido Park aus Dortmund vertraut.

Kein Grundsatzverfahren

Die Commerzbank akzeptiert ein Urteil des Hessischen Finanzgerichts aus dem März, das der Bank die Erstattung von 75 Millionen Euro Ertragssteuern aus Cum-Ex-Deals verweigerte. Durch den Verzicht auf eine Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) steht eine höchstrichterliche Klärung weiter aus. Viele Marktteilnehmer hatten darauf gehofft, dass der BFH in diesem Fall einmal klärt, wie die umstrittenen und 2012 per Gesetz gestopptem Geschäfte rechtlich grundsätzlich zu bewerten sind.

  Juve Plus Gute Karten

Am 22. Mai will das Landgericht Ulm über die 45 Millionen Euro schwere Schadenersatzklage des Drogerieunternehmers Erwin Müller gegen die Schweizer Bank J. Safra Sarasin entscheiden, von der er sich bei einer Investition in sogenannte Cum-Ex-Geschäfte falsch beraten fühlt. Dies gab die Vorsitzende Richterin Julia Böllert gestern zum Prozessauftakt bekannt.

  Juve Plus Prozessauftakt

Heute beginnt vor dem Landgericht Ulm einer der in der Finanzbranche spektakulärsten Zivilprozesse des Jahres: Der jahrelange erbitterte Schlagabtausch um sogenannte Cum-Ex-Deals zwischen dem Drogerieunternehmer Erwin Müller und der Schweizer Privatbank Sarasin erreicht damit einen neuen Höhepunkt.

Commerzbank-Urteil

Es ist der bisher wohl weitreichendste Richterspruch zu früheren Cum-Ex-Aktiendeals hierzulande: Das Urteil, mit dem das Hessische Finanzgericht vor einer Woche eine Klage der Commerzbank auf Erstattung von Kapitalertragsteuern aus Cum-Ex-Geschäften abgewiesen hatte, wurde Anfang der Woche veröffentlicht (4K 977/14). Der 4. Senat entzieht darin mit seiner Begründung den bis 2012 vollzogenen Transaktionen faktisch in wohl jeglicher Konstellation den Boden. Er thematisiert dabei explizit auch die Rolle inländischer depotführender Banken. In konkreten Fall war dies die Deutsche Bank.

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Die Commerzbank hat keinen Anspruch auf Erstattung von Kapitalertragsteuern in Höhe von rund 75 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften aus dem Jahr 2008. Dies entschied jetzt das Hessische Finanzgericht in Kassel und wies die Klage der Bank gegen das Finanzamt Frankfurt-Höchst ab.

  Juve Plus Cum-Ex-Aufarbeitung

Die Kanzleiräume von Freshfields Bruckhaus Deringer dürfen nicht durchsucht werden. Ein entsprechender Antrag des Cum-Ex-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags scheiterte. Der Bundesgerichtshof lehnte die Maßnahme mit einem heute veröffentlichten Beschluss ab. Mit der Durchsuchung wollte der Ausschuss Zugriff auf Unterlagen bekommen, um mehr Licht in die bis 2012 betriebenen milliardenschweren Cum-Ex-Geschäfte zu bekommen.